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Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines Für alle Lieferungen und Verkäufe gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben im Einzelfall vor Vertragsabschluss unsere schriftliche Zustimmung erteilt. Für Leasingverträge gelten die in diesen Verträgen angegebenen besonderen Bedingungen.
2. Preise Alle unsere Preisangaben sind Nettopreise in Euro; diese verstehen sich zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt). Sonderkonditionen (etwa in Form von Preisnachlässen) werden nur aufgrund individueller Absprache eingeräumt.
3. Lieferung Lieferungen im Rahmen unserer Lkw-Touren und durch unseren Außendienst erfolgen jeweils verpackungs-, porto- und frachtfrei frei Verwendungsstelle. Im Übrigen erfolgen Lieferungen ausschließlich ab Geschäftsräume 77815 Bühl für Rechnung des Bestellers. Bei Eil- oder Expressversand, wenn vom Besteller vorgeschrieben, berechnen wir die Versandkosten und bei Kleinaufträgen zusätzlich die Verpackung zu unseren Selbstkosten. Der Versand der bestellten Waren erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Ware wird auf dem Transport deshalb grundsätzlich nicht versichert. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers wird die Ware für den Versandweg - dann allerdings zu seinen Lasten - versichert. Teillieferungen werden nach Möglichkeit vermieden, bleiben aber vorbehalten. Warenabgabe gegen Lieferschein erfolgt ausschließlich an Besteller mit bei uns eingetragener Kundennummer oder bei Vorlage eines rechtsgültigen Bestellscheines.
4. Lieferfristen Auftragsbestätigungen und Lieferzeitangaben machen wir nach bestem Gewissen. Angegebene Lieferfristen und Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Da wir auf Vorlieferanten und in manchen Fällen der Zustellung der Waren auf Transportunternehmer angewiesen sind, kann es jedoch in Ausnahmefällen trotz aller Sorgfalt zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen. Wenn wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen durch solche oder andere unvorhersehbare Umstände gehindert werden, so hat der Besteller eine angemessene Nachfrist - mindestens 4 Wochen - zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Nachlieferungsfrist kann der Besteller die sich aus § 326 BGB ergebenden Rechte geltend machen. Wird die Lieferung oder Leistung für uns aus Gründen unmöglich, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere in allen Fällen höherer Gewalt oder des Arbeitskampfes bei einem Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Ansichtssendungen Ansichtssendungen sind nur aufgrund besonderer - schriftlich bestätigter - Vereinbarung möglich. Die zur Ansicht gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. Wenn diese nicht innerhalb der vereinbarten Zeit originalverpackt und einwandfrei zurückgegeben werden, werden sie in Rechnung gestellt.
6. Warenrücknahme Eine Rücknahme wirksam bestellter Waren erfolgt nur nach vorheriger besonderer Vereinbarung und gegen Berechnung von Auf- und/oder Bearbeitungskosten. Besonders angefertigte Waren können in keinem Fall zurückgenommen werden.
7. Gewährleistung Beanstandungen im Hinblick auf offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware an uns schriftlich unter Beifügung einer Kopie der Lieferpapiere erfolgen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung, spätestens aber bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung anzuzeigen. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leisten wir gem. der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. Bei Erkennen von Schäden an der Verpackung (Transportschäden) hat der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen.
8. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen für Warenlieferungen und Reparaturen, für Kopienmiete bzw. Copy-Charge nach Zählerstand sowie für Bücher sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns jedoch vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Besteller. Bei Zahlungsverzug des Bestellers verfallen alle gegebenenfalls gewährten Nachlässe und außerdem sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen.
9. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Für den Fall des Weiterverkaufes der gelieferten Ware wird die Kaufpreisforderung an den Drittkäufer hiermit an uns abgetreten; der Verkaufserlös tritt an die Stelle der Ware.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist die Niederlassung des Lieferanten in 77815 Bühl. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt streitwertabhängig als Gerichtsstand das Amtsgericht Bühl bzw. das Landgericht Baden-Baden als vereinbart. Im Übrigen bleibt es bei den in der Zivilprozessordnung vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.
11. Datenspeicherung Kundendaten werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
12. Schlussbestimmung Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen nichtig sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen davon nicht berührt.